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Impressum:
Stefanie Solbrig, Bisdorfer Weg 4, 18445 Hohendorf
Tel.: 0049 38323-
email: Kranichkieker@live.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienwohnung „Kranichkieker“ in 18445 Hohendorf
§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter-
(3) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-
(2) Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich am Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
(3) Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Person weitergegeben werden.
(4) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
(5) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
(6) Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung “Kranichkieker“einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung.
(7) Bei Verstößen gegen die AGB´s ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 3 An-
(1) Die Anreise erfolgt am ersten gebuchten Tag frühestens ab 16:00 Uhr. Sollte die Anreise nach 21:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Die Schlüsselübergaben erfolgen direkt vor Ort (Nachbarwohnung) oder nach Vereinbarung. Sollte das Mietobjekt ausnahmsweise nicht ab 16:00 Uhr zur Verfügung stehen, kann der Mieter keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
(2) Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 Uhr morgens zu räumen. Mit Zustimmung des Vermieters kann der Zeitpunkt der Abreise verlegt werden. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
(3) Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen. Ferner muss die Benutzung eines vorhandenen Geschirrspülers beendet sein, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
(4) Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen oder im Briefkasten und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(5) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1) Die vom Vermieter geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung der gemieteten Ferienwohnung in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung ergibt. Die Leistungspflicht umfasst keine Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere nicht die Umgebung des Objekts und die Wetterverhältnisse.
(2) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV-
(3) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung die Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Thermostate der Fußbodenheizung auf niedrige Stufe (20°C) zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Die Fußbodenheizung ist vom 15.05. bis 15.09. im jeweiligen Vertragsjahr komplett ausgeschaltet. Bei Bedarf/Nutzung der Fußbodenheizung in diesem Zeitraum können individuelle Absprachen zwischen den Vertragspartnern getroffen werden, um die Zusatzkosten abzudecken.
(4) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Vermieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(5) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf den Terrassen und im Garten erlaubt. Kippen sind in geeigneten Behältnisse aufzufangen und in der Mülltonne zu entsorgen.
(6) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechtes angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechtes vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt (Stornierung) des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag muss schriftlich /per Mail an den Vermieter erfolgen. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangs-
(2) Es gelten folgende Stronierungsbedingungen:
Tage Stornogebühren in % vom Reisepreis, allerdings mind. den Anzahlungsbetrag
bis 30 Tage vor Anreise 20%
29. – 22. Tag 35%
21. -
14. – 7. Tag 75%
6. – 1. Tag 90%
am Reisetag 100%
(3). Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keine Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten.
(4). Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung gegen eventuell entstehende Kosten abzuschließen.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 21.00 Uhr, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.
Ausnahme: Soll die Anreise nach 21:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden.
(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(7) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn, des Vermieters oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts-
§ 6 Haftung; Verjährung
(1) Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) Sollte es zu Schäden in der Ferienwohnung kommen, ist unverzüglich der Vermieter zu informieren. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Flecken auf dem Teppichboden, Schäden am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage). Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
(3) Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
(4) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(5) Ansprüche des Gastes verjähren nach sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die Ferienwohnung befindet.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 9. Sonstiges
(1) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
(2) Sollten einzelne dieses AGB´s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen Regelung am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen. Bei Nutzung oder Abänderung dieser AGB´s bleibt die Verfolgung von Verletzungen des Urheberrechts vorbehalten.
Ferienwohnung „Kranichkieker“ in 18445 Hohendorf, Bisdorfer Weg 4
Inhaber: Stefanie Solbrig
Hohendorf, Stand 15.01.2014
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